Leider entfallen unsere bisher angebotenen Dienstleistungen im Bereich des Hausmeister-Service, ab dem 31.12.2022
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"niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen" laut §45b SGBXI können über anerkannte Firmen bei den Sozialkostenträgern geltend gemacht werden, sofern ein Anspruch darauf besteht (Pflegegrad I-V).
Wir erzählen Ihnen gern mehr...
Ab dem 01.06.2021 sind wir als Unternehmen bei den Gesundheitskassen gelistet und dürfen die entsprechenden Leistungen abrechnen.
Hausmeistertätigkeiten werden leider ab dem 01.01.2023 nicht mehr von den Kostenträgerstellen erstattet.